

Verhaltenstraining bei Problemverhalten
mobil in 9150 Feistritz ob Bleiburg
Bezirk Völkermarkt/ Österreich

Tel. 0043/664/43 46 105
Verhaltensberatung
persönlich - telefonisch - online
Beschreibung
In der Verhaltensberatung nehme ich mir Zeit für all deine Fragen zu den Themen, die im gemeinsamen Leben mit deinem Hund auftauchen – sei es im familiären Umfeld, beim Spaziergang oder im täglichen Miteinander. Wenn du dir Unterstützung bei auffälligem Verhalten wünschst, biete ich dir gern eine ausführliche Anamnese mit gezielter Verhaltensanalyse an. Hierbei betrachten wir das Verhalten deines Hundes ganzheitlich, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Das Ziel ist es, unerwünschtes Verhalten besser zu verstehen, die dahinterliegenden Auslöser und Verstärker zu erkennen und gemeinsam mit dir passende, alltagstaugliche Lösungswege zu entwickeln. Wenn du im Anschluss an die Beratung weiter an konkreten Themen arbeiten möchtest, biete ich dir gern mein Paket Verhaltenstraining an, das auf den Ergebnissen der Analyse aufbaut und dich Schritt für Schritt im Alltag unterstützt. Je nach Dauer des bereits durchgeführten Beratungsgesprächs kann eine Verrechnung mit dem Paketpreis erfolgen. Für eine fundierte Beratung und eine sorgfältige Analyse ist es wichtig, ausreichend Zeit einzuplanen. Je nach Anliegen kann die Gesprächsdauer individuell variieren. Für die Verhaltensberatung wird ein Honorar von 70,-€ für eine Beratungsstunde verrechnet. Darüberhinaus werden für jede angefangene 10 Minuten weitere 12,- € verrechnet. Das Erstgespräch findet in der Regel in Form eines Hausbesuchs statt, um mir ein möglichst umfassendes Bild von der Gesamtsituation machen und das Training für euch passend planen zu können. Alternativ ist die Beratung auch am Penker Sportplatz, an einem Ort nach Wahl, telefonisch oder online per Video Meeting möglich. Beim Hausbesuch (Ort nach Wahl) wird zuzüglich zum Paketpreis eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,70€ je KM verrechnet (entfällt bis ca. 5 KM). Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994